Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Die ennit swiss GmbH mit Sitz in 6343 Rotkreuz, Schweiz, nachfolgend ennit swiss genannt, erbringt alle Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Der Kunde erklärt sich durch die Auftragserteilung mit den Bedingungen dieser AGB einverstanden.
1.3 Die Auftragserteilung bedarf der schriftlichen Form.
1.4 Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn ennit swiss dies schriftlich bestätigt hat.

2. Leistungsumfang, Entgelte
2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, über dessen Inhalte Übereinstimmung zwischen ennit swiss und dem Auftraggeber
erzielt wurde. Diese Angebotsfassung ist Grundlage der Auftragserteilung.
Kommt es im Verlauf des Entwurfs- und Realisierungsprozesses zu Änderungs- oder Erweiterungswünschen von Seiten des Auftraggebers die
nicht durch das beauftragte Angebot gedeckt sind, legt ennit swiss zu diesen Punkten ein gesondertes Angebot vor, das ebenfalls schriftlich zu bestätigen ist.
2.2 Die Angebote von ennit swiss sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Alle Entgelte sind, wenn kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, ohne Abzüge in drei Teilhonoraren zu bezahlen: ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Abnahme des kompletten Entwurfs, ein Drittel nach Fertigstellung der Leistung.
2.3 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder laufen Ansprüche ein, die erhebliche und begründete Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen ihn - auch bei Wechseln mit späterer Fälligkeit - sofort fällig.
2.3.1 Für den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung im Verzug ist, ist die ennit swiss GmbH berechtigt die Leistungen für den Kunden sofort zu einzustellen. Bei Zahlungsverzug kann ennit swiss Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizer Nationalbank verlangen.
2.4 Etwaige Mängel oder aus der Sicht des Kunden nicht akzeptierbare Änderungen sind innerhalb von 8 Tagen nach erbrachter Dienstleistungen oder Änderung zu melden.
2.5 Gegen Forderungen von ennit swiss kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
2.6 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3. Urheberrecht
3.1. Für die Entwürfe des Webdesigns als persönliche und geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach Schweizer Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
3.2. Für die Entwicklung von Datenbankwerken als persönliche und geistige Schöpfung, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet sind, gilt das Schweizer Urheberrecht. Die Vervielfältigung von Online-Datenbanken oder von wesentlichen Teilen zu wirtschaftlichen oder privaten Zwecken ist unzulässig.
3.3 Im Rahmen des übernommenen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
3.4 Die Nutzung der von ennit swiss erstellten Inhalte der Website (Grafiken, Quelltext, Skripte usw.) ist nur dem Kunden selbst im vereinbarten Umfang erlaubt, nicht jedoch deren Weitergabe an Dritte. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von ennit swiss.
3.5 Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf andere Veröffentlichungsformen als die mit dem Kunden vereinbarten. (Ausdruck der Internetseite, , USB-Stick, CD-ROM, etc.)

4. Haftung und Haftungsbeschränkung
4.1 ennit swiss haftet nur für Schäden, die von ennit swiss, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. In diesem Fall haftet ennit swiss jedoch maximal bis zu der Höhe des Auftragswertes. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch ausservertragliche Ansprüche.
4.2 ennit swiss haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von ennit swiss, oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 4.1 besteht.
4.3 ennit swiss haftet in keinem Fall für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden, und für Schäden aus Ansprüchen Dritter.

5. Geheimhaltung, Presseerklärung
5.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschliesslich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
5.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
5.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
5.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
5.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.

6. Vertragslaufzeit / Kündigung
6.1. Die Mindestvertragslaufzeit aller Verträge beträgt soweit nicht anderweitig vertraglich festgelegt, 12 Kalendermonate, beginnend mit dem Kalendermonat, in dem der Dienst bzw. die Leistung bereitgestellt wird. Wird die Leistung nicht mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich diese stillschweigend um ein weiteres Jahr. Die Beendigung der Leistung aus diesem Vertrag berührt die Laufzeit anderer Verträge nicht. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung in keinem Fall.
6.2. Die ennit swiss GmbH behält sich das Recht vor, ohne Nennung von Gründen jeden Vertrag fristgerecht 4 Wochen vor Monatsende zu kündigen.
6.3. Die Vertragslaufzeit wird in den Angeboten gekennzeichnet und verlängert sich automatisch um die gleiche Vertragslaufzeit, wenn nicht 3 Monate, soweit nicht anders vereinbart, zum Vertragslaufzeitsende schriftlich gekündigt wird.

7. Umgang mit Daten
7.1 Soweit Daten an ennit swiss geliefert werden (Bilder, Textvorgaben, Videos, andere Dateien), stellt der Auftraggeber Sicherungskopien her.
7.1.1 Für den Fall eines Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an ennit swiss zu übermitteln.
7.1.2 Für das Risiko hinsichtlich der Möglichkeit, dass auf dem Internet-Übertragungsweg übermittelte Daten abgefangen werden können, übernimmt ennit swiss keine Haftung.
7.2 ennit swiss weist gemäss geltenden Datenschutzbestimmungen darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von ennit swiss im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
7.3 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das gelieferte Material frei von Rechten Dritter ist und gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstossen und für die Verwendung durch ennit swiss freigegeben sind.
7.3.1 Alle Rechte und Pflichten, die aus Inhalten, Daten und des Domainnamens entstehen, obliegen dem Auftraggeber. Er gewährleistet also auch die Einhaltung des Copyrights für sämtliches Text- und Bildmaterial.
7.3.2 ennit swiss ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen.
7.4 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Vorgenanntes gilt auch für Verweise des Auftraggebers auf solche Inhalte Dritter. Die Daten und Inhalte des Kunden spiegeln nicht die Meinung von ennit swiss wieder.
7.5 Der Kunde erhält zur Pflege seines Datenbestandes, Projektverwaltung und ggf. weiterer Leistungen eine Benutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus der unberechtigten Nutzung resultiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit sein Passwort durch eine schriftliche Mitteilung an ennit swiss zu ändern. Bei Missbrauch oder unerlaubter Weitergabe der Benutzerkennung und des Passwortes ist ennit swiss berechtigt den Zugang unverzüglich zu sperren.

8. unzulässige Inhalte
8.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass die darzustellenden Inhalte nicht gegen geltendes Recht, insbesondere das Strafrecht verstossen. Sollte dies nicht gewährleistet sein, behält sich ennit swiss die sofortige fristlose Kündigung vor.

9. Sonstiges
9.1 Wenn nicht anders vereinbart, ist ennit swiss berechtigt, ihr Firmenlogo auf die Internetseite des Auftraggebers dezent zu platzieren und dieses mit einem Link zur ennit swiss-Homepage zu versehen. Das Logo überschreitet nicht die Grösse von 80x30 Pixel.
9.2 Der Kunde erlaubt ennit swiss das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Website von ennit swiss als Referenz.
9.3 ennit swiss ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. ennit swiss ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen, oder es vertraglich anderweitig vereinbart wurde.
9.4 Die in den AGB erwähnten Mitteilungen von ennit swiss an den Auftraggeber sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen stellt ennit swiss an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers oder postalisch zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt.
9.5 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Soweit diese Änderungen Entgelte und Leistungsinhalte betreffen, gilt eine 2 monatige Ankündigungsfrist. Dem Kunden wird in diesem Fall ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen ab Eintritt der Änderung eingeräumt.
9.6 ennit swiss ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.

10. Gerichtsstand
10.1 Wenn trotz der Bemühungen der Vertragsparteien keine Einigung zustande kommt, wird das Gericht am Sitz von ennit swiss zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag für ausschliesslich zuständig erklärt, unter Vorbehalt des Rechts von ennit swiss, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.

11. Schlussklausel
11.1 Dieser Vertrag untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und von Kollisionsrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.